Zum Jahresbeginn 2015 hat sich der Personenkreis geändert, der mit Tarifen der Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) versicherbar ist. Die DANV konzentriert sich wieder auf ihre originäre Kernzielgruppe und damit auf ihren ursprünglichen Geschäftsauftrag.
Bei der DANV sind die Personenkreise versicherbar:
-
wer Mitglied einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notar-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüferkammer oder des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) bzw. des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte (BDVB) ist,
-
wer ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule abgeschlossen hat (Staatsexamen, Diplom, Master, Bachelor).
Alle anderen Personenkreise sind künftig nicht mehr bei der DANV versicherbar, insbesondere:
-
Ehegatten der versicherbaren Klientel,
-
Angestellte von Kanzleien und Praxen,
-
Studierende der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften,
-
Diplom-Mathematiker und Diplom-Informatiker bzw. Bachelor/Master dieser Studiengänge,
-
Kaufmännisch leitend tätige Personen (Gleichgestellter Personenkreis).
Zum Hintergrund: Während ursprünglich nur Mitglieder einer Kammer der freien Berufe zugelassen waren, hat der versicherbare Personenkreis im Laufe der Zeit eine unsystematische Ausweitung erfahren. Diese Erweiterung führte dazu, dass die besonderen Kriterien für die Bildung einer Sonderabteilung zum Teil nicht mehr erfüllt waren. Darüber hinaus war die Abgrenzung zum allgemeinen Versichertenkreis selbst für erfahrene Vertriebspartner schwierig.
Mit der Schärfung des Personenkreises und der Fokussierung auf die Kernzielgruppen kehrt die DANV wieder stärker zu ihrem ursprünglichen Geschäftsauftrag zurück. Bestandsverträge bleiben von der Neuregelung unberührt.
Bei Fragen zur DANV steht Ihnen Ihr Maklerbetreuer zur Verfügung.